Sprechfunkzeugnisse für den Flugfunkdienst

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BZF I/BZF II/BZF E

Herzlich Willkommen in der Flugfunkschule NRW

Wir sind eine Funkschule, die sich auf die Ausbildung für Sprechfunkzeugnisse im Flugfunkdienst spezialisiert hat. Zur Vorbereitung auf die entsprechenden Prüfungen bieten wir Ihnen laufend Kurstermine (Wochenend-lehrgänge, Tages- und Abendlehrgänge in der Woche) an. 

Unsere Kurse führen wir sowohl Online als auch in unseren klimatisierten und sehr gut ausgestatteten Schulungsräumen durch. Diese befinden sich gut erreichbar im Düsseldorfer Hafen.

Sie werden bei uns von erfahrenen Trainern, die alle langjährige Ausbildererfahrung haben und über entsprechende Qualifikationen verfügen, in Theorie, Technik und Sprechfunkpraxis angeleitet. 

 

 

SPRECHFUNKZEUGNISSE.

BZF I
Beschränkt Gültiges Sprechfunkzeugnis I 
für den Flugfunkdienst

Sprechfunk in deutscher und englischer Sprache nach Sichtflugregeln (VFR)

Das BZF I kann als Vollprüfung oder als Zusatzprüfung vom BZF II erworben werden.

Bewerberinnen und Bewerber müssen mind. 15 Jahre alt sein oder spätestens drei Monate nach der Prüfung das Mindestalter erreichen.

BZF II
Beschränkt Gültiges Sprechfunkzeugnis II 
für den Flugfunkdienst

Sprechfunk nur innerhalb der Bundesrepublik Deutschland in deutscher Sprache nach Sichtflugregeln (VFR)

Bewerberinnen und Bewerber müssen mind. 15 Jahre alt sein oder spätestens drei Monate nach der Prüfung das Mindestalter erreichen.

BZF E
Beschränkt Gültiges Sprechfunkzeugnis E für den Flugfunkdienst

Sprechfunk nur in englischer Sprache nach Sichtflugregeln (VFR)

Bewerberinnen und Bewerber müssen mind. 15 Jahre alt sein oder spätestens drei Monate nach der Prüfung das Mindestalter erreichen.

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