Die Prüfung für das BZF I oder BZF II wird in einer der zuständigen Außenstellen der Bundesnetzagentur abgelegt. In der Regel ist neben dem Prüfer der BNetzA auch ein Fluglotse der Deutschen Flugsicherung (DFS) als Beisitzer anwesend.
Die Prüfung besteht aus folgenden Teilen:
Das AZF kann nur erwerben, wer bereits ein BZF besitzt (ausgenommen Flugsicherungspersonal). Auch diese Prüfung wird bei einer Außenstelle der Bundesnetzagentur abgelegt. Sie besteht aus einem theoretischen Teil mit englischen Multiple-Choice-Fragen (40 Fragen mit je 4 Antworten von insgesamt 288 Fragen), von denen 75 % innerhalb von 30 Minuten korrekt beantwortet werden müssen, und einer praktischen Flugfunkprüfung, in der ein Instrumentenflug einschließlich Erstellung eines Flugplans simuliert wird.
Für das BZF (BZF I, BZF II, BZF E) ist ein Mindestalter von 15 Jahren vorgeschrieben. Für das AZF (AZF, AZF E) muss der Bewerber mindestens 18 Jahre sein.
Der theoretische Teil der Prüfung kann auch mit der Pilotenlizenz direkt beim zuständigen Luftamt abgelegt werden. Die Prüfungen sind dann erheblich leichter. So werden beispielsweise beim Luftamt Südbayern nur 20 statt 100 Fragen gestellt. Direkt im Anschluss kann eine praktische Prüfung erfolgen. Das somit erworbene Flugfunkzeugnis steht rechtlich dem der Bundesnetzagentur gleich.
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