PRÜFUNG.

Die Prüfung für das BZF I oder BZF II wird in einer der zuständigen Außenstellen der Bundesnetzagentur abgelegt. In der Regel ist neben dem Prüfer der BNetzA auch ein Fluglotse der Deutschen Flugsicherung (DFS) als Beisitzer anwesend. 

Die Prüfung besteht aus folgenden Teilen:

  • Theoretische Prüfung: 
    • Single-Choice-Test (richtige Antwort ankreuzen) in deutscher Sprache, bestehend aus 100 Fragen mit jeweils vier Antwortmöglichkeiten. Es ist immer nur eine Antwort richtig. Zur Bearbeitung der Fragen haben die BewerberInnen maximal 60 Minuten Zeit. Mindestens 75 Fragen müssen richtig beantwortet sein, um die theoretische Prüfung zu bestehen.
  • Flugvorbereitung: 
    • Anhand bereitgestellter Flugvorbereitungsunterlagen müssen drei praxisbezogene Fragen mündlich beantwortet werden. Beispiel: „Erklären Sie den Einflug über ECHO.“ 
    • Anschließend muss der Bewerber die entsprechende Vorgehensweise (Flugrouten, Pflichtmeldungen) auf einer Sichtanflugkarte erklären. Bewertet wird die Beherrschung und Einhaltung der Standardverfahren.
  • Englischprüfung (nur bei BZF I): 
    • Ein kurzer Fachtext in englischer Sprache (Auszug aus den luftrechtlichen Veröffentlichungen) muss flüssig laut gelesen und anschließend mündlich übersetzt werden. Bewertet wird die inhaltliche Richtigkeit der Übersetzung und die allgemeine Beherrschung der englischen Sprache.
  • Praktische Prüfung: 
    • Ein Flug von A nach B wird simuliert, wobei eine kleine Anzahl von Prüflingen (ca. 6) gleichzeitig am Funk aktiv ist, als würden sie tatsächlich gleichzeitig ab- und anfliegen. Der Beisitzer der Prüfung spielt dabei die Rolle des Fluglotsen. Aus- und Einflugpunkte können vorgegeben werden. Kandidaten für das BZF I führen eines der beiden Verfahren (Ab- oder Anflug) in englischer Sprache durch. Bewertet werden Einhaltung der Standardverfahren, zügige Abwicklung der Meldungen, Funkdisziplin, pünktliche Absetzung von Pflichtmeldungen und das Beherrschen der Standardfloskeln (Sprechgruppen) des Flugfunks. Anschließend können auch noch Sonderfälle wie Not- oder Dringlichkeitsmeldungen verlangt werden.

Das AZF kann nur erwerben, wer bereits ein BZF besitzt (ausgenommen Flugsicherungspersonal). Auch diese Prüfung wird bei einer Außenstelle der Bundesnetzagentur abgelegt. Sie besteht aus einem theoretischen Teil mit englischen Multiple-Choice-Fragen (40 Fragen mit je 4 Antworten von insgesamt 288 Fragen), von denen 75 % innerhalb von 30 Minuten korrekt beantwortet werden müssen, und einer praktischen Flugfunkprüfung, in der ein Instrumentenflug einschließlich Erstellung eines Flugplans simuliert wird.

Für das BZF (BZF I, BZF II, BZF E) ist ein Mindestalter von 15 Jahren vorgeschrieben. Für das AZF (AZF, AZF E) muss der Bewerber mindestens 18 Jahre sein. 

Der theoretische Teil der Prüfung kann auch mit der Pilotenlizenz direkt beim zuständigen Luftamt abgelegt werden. Die Prüfungen sind dann erheblich leichter. So werden beispielsweise beim Luftamt Südbayern nur 20 statt 100 Fragen gestellt. Direkt im Anschluss kann eine praktische Prüfung erfolgen. Das somit erworbene Flugfunkzeugnis steht rechtlich dem der Bundesnetzagentur gleich.

© Copyrights by André Wester, Flugfunkschule NRW, Düsseldorf, 2024. Alle Rechte vorbehalten.

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